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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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46medicinisches Gericht oder Fakultät zum näherenGutachten einzuschicken, auch daselbst Untersuchun-gen über die eigentliche Natur dieses giftigen Kör-pers angestellet oder wiederholet werden können 1).88858#Dritter Abschnittwelcher einen Versuch einer genaueren Be-stimmung der Tödtlichkeit der Wunden ent-hält.§. 16.Noch immer beklagen sich die Rechtsgelehrten überdie schwankende Eintheilung der Tödtlichkeit derWun-1) Diese Art Vergiftungen ist aber bei gegenwärtiger sosehr verfeinerter Welt höchst selten. Dagegen sind inder so genannten grossen Welt diejenigen, wo man sichselbst durch unzeitigen und übermäßigen Gebrauch desOpiums das Leben abkürzet: und bei der geringern,wo sich die Menschen durch den übermäßigen Gebrauchdes Brandeweins umbringen, desto häufiger: es ist nichtübertrieben, wenn man behauptet, daß wenn jetzt einerdurch Arsenikum stirbt, gewiß dreißig dagegen durchden übermäßigen Gebrauch des Brandeweins umkom-men, und noch mehrere sich noch lange vor ihrem Todfür den Staat unnütz machen. Da aber letzteres die herr-schaftliche Kammern betrift, so gehöret solches für dieStaatsklugheit ergo, manum de Tabula.