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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
Entstehung
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Vorrede.Man kann von keinem Sterblichen, er magnoch so starke Seelenkräfte und ein noch so zubewunderndes Gedächtniß besitzen, erwarten,daß er zu aller Zeit und bei jeder Gelegenheitsein ganzes System, bis in seine kleinste Zwei-ge, sich sollte vergegenwärtigen können. Werist der Arzt, ich fordere auch den allergrössestenauf, der nicht bei gewissen Fällen, auch nurim empirischen Fache, sein eignes, oder aucheines andern allgemeines Verzeichniß der Arz-neimittel nachzusehen sich genöthiget fünde?Man hat sich derohalben von jeher bemühet,wo es nur möglich war, die Wissenschaften inTabellen oder in ein Schema ganz kurz zu ent-werfen, damit man selbige in kurzer Zeitganz überschauen könne. Als Gedächtnißmit-tel ist dieses ganz vortreflich, und für vieleLeute äusserst nothwendig. Ein dergleichenähnliches Schema in der medicinischen Rechts-gelahrtheit, oder auch nur der Kunst, Wund-scheine.