⸸78ren, zugegen gewesen; und daß ferner bei diesenübrigens gesunden Organen alle nöthige Mittel ver-geblich gebrauchet worden. Um also zu bestimmen,daß ein würkliches Aneurisme zugegen gewesen,wird erfordert, daß man an dem Ort, wo das Zer-reissen geschehen, eine ganz unläugbare Erweite-rung und daher entstandenen übernatürlich grösserenDurchmesser der Ader bemerket habe. Ich sage,an dem nemlichen Ort, wo die Ader zerrissen war,muß ein Aneuritma gefunden werden; denn wenndas Zerreissen an einem von dieser Erweiterung derAder entferntem Ort vorgefallen, dann siehet jeder,daß das Aneuriſins nicht Schuld an dem Zerreiſſengewesen. Ueberhaupt ist wohl zu bemerken, daß,da das Blut nach den inneren Adern in diesem Fallmit Heftigkeit getrieben wird, die gesammten inne-ren Adern mehrentheils ſtark aufgetrieben ſeyn müſ-ſen. Das nemliche muß man beim Herzen bemerken. Jedoch muß die dadurch vermehrte Grösse desHerzens wohl unterschieden werden von derjenigen,die man an den Herzen derer wahrnimmt, die anfaulen Fiebern geſtorben waren, und die ſchon vonPrinzle bemerket ward. Im letzteren Fall entſtandnemlich diese Erweiterung des Herzens durch die Er-ſchlaffung, welche die angehäuften faulen Theilchenverurſachte.Auch kann bei ähnlichen Umständen irgend einEitersack gesessen haben, der während daß der Menschdie
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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