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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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63war, den Boerhaave bei der zerschnittenen Achsel-pulsader geſehen, und welchen der Freiherr vanSwieten weitläuftig erzählet hat 1)...Das nemliche würde Platz finden, wenn zwar derWundarzt noch eben vor völliger Verblutung herbei-gekommen wäre, und auch wirklich das Turniketangeleget hätte; letzteres aber gleich, nachdem esangelegt worden, zerrisse, und sodann der schon sosehr verblutete Mensch, noch ehe der Wundarzt,entweder aus Mangel der Geschiklichkeit *) oder derdazu erforderlichen Dinge, aufs neue das Turnikethätte anlegen können, durch völligen Verlust desRestgens seines Blutes das Leben endigte.: Dem Richter kann nun ungemein viel daran ge-legen liegen, diese Umstände genau zu wissen, umIst es ist nicht nicht auf einzelnen, daszu1) Comment, in Aphor. Boerh. T. I. P. 135*) Einem starken Mann wurde im Streit eine Schnitt-wunde am Vorderarm mit Verletzung ansehnlicher Puls-aberüste beigebracht. Der Wundarzt konnte das Blutten durch kein Mittel stillen; es wurde endlich einTurniker herbeigeschaft und auch angelegt; die Blutungstand; der Wundarzt war aber so unwissend und un-besonnen, nunmehr keine andere Hülfsmittel anzuwen-den, sondern ließ das Turniket bis zum dritten Tageliegen. Da der Herausgeber dazu gerufen würde, fander den ganzen Arm nicht nur gangränds, sondern selbstschon faulend; der Brand hatte selbst schon einen Theilder Schulter und Brust angegriffen, und der Krankelebte nur noch bis an den dritten Tag. Hier wurdeeine sehr leicht zu heilende Wunde durch Unverständd. H.des Wundarztes tödtlich.