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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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58Bei anderen hingegen findet das Gegentheil statt,und werden bei selbigen die Theilchen gehörig weg-geschaffet, welche jederzeit im natürlichen Lauf ver-derben müssen. Die Erfahrung beweiset dieses satt-sam. Mancher bekommt grosse Verwundungen, diesogar mit Quetschung verbunden sind, wobei folg-lich immer ein grosser Theil der Säfte verdirbt, undbekommt demohnerachtet kein oder wenigstens garkein merkliches Fieber; dahingegen giebt esmanche sonst gesund scheinende Menschen, die beider geringsten Verletzung Rose und selbst Fieber be-kommen. Welcher Begriff von Gerechtigkeit undvon einem auf logische Regeln sich gründendenSchluß könnte nun wohl damit übereinstimmenwenn man behaupten wollte, die dem mit schwachenLungen versehenen Menschen angebrachte Wundekönnte deswegen bei diesem Individuo nicht fürdurchaus tödtlich angegeben werden, weil man zumGegenbeweis das Beispiel anführen könne, daß derandere Mensch davon genesen seye, und beide schie-nen doch ohngefähr die nemliche Leibesbeschaffenheitzu haben. Wenn dieser Schluß als richtig anerkanntwerden könnte, und deswegen eine solche Verwun-dung für keinen Todschlag sollte gehalten werdenkönnen, dann würde man auch aus nemlichen Grün-den einen Giftmischer, der z. E. jemanden 6 GranOpium beigebracht und denselben dadurch in einenvollkommenen Todesschlaf versetzet hätte, keinesTodschlages beschuldigen können, weil man Beispielegenug