47Wunden, welche von sehr vielen Aerzten gemachetwird. So sehr ich auch wünschte, hier die Ehremeiner Kunst zu retten, so sehr sehe ich doch, daßden Rechtsgelehrten gar zu oft von dieser Seitewichtige Ursachen zu den gerechtesten Klagen gegebensind. Einige von ihnen haben zwar diese Klagen zuweit ausgedehnt, und aus selbigen die höchst un-billige und für das gemeine Wesen allerdings schäd-liche Folge ziehen wollen, daß nemlich die Gutach-ten der Aerzte zu nichts helfen könnten, wie unterandern Polyc. Leyser, wovon aber der Ungrund imfolgenden sich deutlich zeigen wird.Hätten die Aerzte sich bemühet gehabt, deutlicheBegriffe über diese Materie zu erlangen, dann wür-den sie ihre Rationes decidendi nicht auf so schwan-kende Gründe zu bauen, und keine so seichte Di-stinktionen und Abtheilungen in den Wunden zumachen nöthig gehabt haben. Wenn man die Be-urtheilung in den meisten Visis repertis durchsiehet,dann findet man mehrentheils Autoritäten von Aerz-ten angeführet, die diese oder jene Wunde für durch-aus tödtlich, oder aber genesbar angegeben haben;von welchen andere Aerzte, die doch eben so vielTreue und historischen Glauben, in soweit der Leserurtheilen kann, verdienen, das Gegentheil behau-pten. Will man nachher sich in den Systemen dergerichtlichen Arzneigelahrtheit Raths erholen, sofindet man in gar vielen über dergleichen Materiennicht viel mehr Trost. Wahrhaftig, wenn je dieArznei-
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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