⸸43auch Zusammenschnürung in diesen Theilen verspü-ret; sich sodann Beängstigung, heftiger Eckel mitanhaltenden Schmerzen im Magenmund, Magenund Gedärmen, Neigung zum Erbrechen, würkli-ches heftiges Erbrechen, unauslöschlicher Durst,Schluchsen, heftiger konvulsivischer Husten, bluti-ger und äusserst schmerzhafter Durchfall, plötzlicheEntkräftung, Trockenheit des Körpers ohne Fieber,Zittern im Gesicht, der Knie und jezuweilen im gan-zen Körper, ohne daß sich doch Kälte dabei einfin-det; Schwindel, Irrereden oder Schlafsucht, hef-tige und schleunige Geschwulst sich zugesellen, ꝛc. undnun ein Arzt oder Wundarzt um Hülfe begehretwird, so muß jeder sich aufs genaueste nach allem,was mit dem Kranken vorhergegangen, erkundigen,und folgende Punkten wohl bemerken: als dessenAlter, Leibesbeschaffenheit, Lebensart, was undwie viel er genossen, wenn er das verdächtig schei-nende genossen habe; wie viel Zeit verstrichen, ehesich nach dessen Genuß verdächtige Zufälle geäussert;welchen Geschmak der Kranke darauf empfunden;was gleich nachher mit ihm vorgenommen, und wasihm darauf zu essen oder zu trinken, oder welche Arz-neien ihm gegeben worden; ob der Erkrankte baldvorher einer heftigen Leidenschaft, fürnemlich demZorn ausgesetzet gewesen, oder ob er sonst irgendeinen heftigen Exceß begangen habe. Unterdessenmuß doch auch der Arzt sich sehr hüten, ohne hin-reichende Zeichen nicht auf ein würkendes Gift zuschliessen,
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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