37(9. Von welchem Umfang die Brust gewesen)ob platt gedrükt, beigefallen, eng oder erhaben,gewölbt, ausgedehnt, wie sie bei einem Kindezu seyn pflegt, das Athem geholet hat?Wie die Lungen befunden worden, ob selbigeziemlich ausgedehnt gewesen, oder wohl gar dieganze Brusthöhle angefüllt und über das Herz desKindes 1) sich ausgedehnt habe, — oder ob sie nurwenig ausgedehnt und wohl gar nur hinten in einenengen Raum der Brusthöhle zusammengezogen gewe-ſen? — Ob vielleicht die eine Lunge nur ausgedehntgewesen, und die andere nicht; und welche ausge-dehnt gewesen 2)? — Ob wohl gar nur ein Lobusderkannt ist, daß die Kinder unter der Geburt von denWässern dermassen ersticket werden können, daß selbigenach vollbrachter Geburt kaum noch ein paarmal schwachAthem holen und alsdann sterben. Selbst kann zuwei-len diese Erstickung erst nach geendigter Geburt von demim Halse und Munde sich anhäufendem Schleime,wenn selbiger nicht gehörig weggeschaffet wird, blosallein entstehen, und dem Kinde, nachdem es schonlange Athem geholet hat, erst das Leben nehmen.1) Der Herr v. Haller behauptet nemlich Oper, mi-nor. T. 1. p. 325. daß bei einem Kinde, welchesnoch nicht Athem geholet, die Lunge sich nicht bis überdas Herz erstrecke.) Gewöhnlich wird die linke zuerst ausgedehnt, weil siedurch die Lage des Bogens der Aorta, der sie etwasniederdrükt, gehindert wird, so geschwind als die rechtein die Höhe zu gehen.C 3.
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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