S39genau untersuchen und zu bestimmen sich bemühen,ob die am Halse des Kindes vorfindliche Spurender Zuſchnuͤrung von einem angelegten Strick nachder Geburt verursachet worden; oder, ob wohlvielleicht gar diese Zuschnürung ohne Verschuldender Mutter, während der Geburt, durch die um denHals geschlungen gewesene Nabelschnur oder denkrampfigt zusammengezogenen Muttermund seyeverursachet worden. Man sieht daher, daß dieSpuren dieser Zuschnürung und die damit verbun-dene Sügillationen aufs genaueste untersuchet undim Viso reperto angegeben werden müssen.5. In Ansehung der Nabelschnur muß man be-merken, ob selbige schwach oder stark, abgeschnittenoder abgerissen sey. — Ob wahre Knoten in derRabelschnur zu finden gewesen? — Ob sie verbun-den oder unverbunden angetroffen? — Ob in der-ſelben Blutgefäſſen noch Blut angetroffen, oder obſelbige nebſt den übrigen Blutgefäſſen des Koͤrpersvom Blute leer befunden worden. — Ob die Na-bel-mit Blut strotzend angetroffen werden, da selbigesnicht mehr zurüklaufen konnte. Ganz anders verhältes sich aber, wenn der Strik dermassen den Hals zuschnürte, daß nun zugleich die Pulsadern zusammenge-drücket wurden; indem sodann, da das Blut nichtmehr nach dem Kopf geführet werden konnte, das Ge-hirn vielmehr vom Blute leer, das Gesicht blaß, zu-sammengefallen; das Herz hingegen und sämtliche Blutgefässe ganz mit Blut strotzend befunden werden.C 2
Druckschrift
Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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