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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
Entstehung
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—35belpulsadern aus der Aorta selbst 2), oder aus denBeckenſchlagabern entſprungen. — Ob die Nabel-schnur nahe am Nabel abgerissen oder weit davon,und wie lang dann dieselbe noch gewesen. — Obman schon Spuren einer anfangenden Absonderungam Nabel und anfangenden Fäulniß an der Nabel-schnur bemerken könne?6. Ob sämtliche Eingeweide des Körpers vomBlut leer angetroffen worden, und ob die Einge-weide eine schöne rothe, oder vielmehr bleiche Far-be gehabt haben?7. Ob sich Zeichen einer den Wirbelbeinen desHalses angebrachter Gewalt vorgefunden, undwelche 78. Ob sich Zeichen einer Erstickung unter Wassergeaͤuſſert, z. E. ob im Halſe oder Munde ein wäſ-ſerichter Schaum gefunden worden, und dabei dasGeſicht geſchwollen und blaͤulicht geweſen? — Obin den Luftadern der Lungen ein wässerichter mitBlut vermischter Schaum angetroffen, und ob dierechte Herzkammer wie auch die Blutadern der Brustungewöhnlich mit Blut angehäufet waren 2).9. Wie1) In diesem Falle, der doch sehr selten vorkömmt, istder Trieb des Bluts gegen die Nabelschnur so stark, daßauch bei nicht sehr vorsichtiger Unterbindung der Na-belschnur ein Blutfluß erfolgen kann.2) Man muß sich aber hüten, allein aus diesen vorge-fundenen Zeichen einer anſcheinenden Erſtickung unterdem Wasser sofort auf eine gewaltsame Erstirkung mitGewißheit zu schliessen, indem aus der Erfahrung be-