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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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28Schußwunden um so nöthiger, da öfters die Rich-tung der eingedrungenen Kugel so ganz wider Er-warten ganz anders ist, als man sich selbige wohlvorſtellete *).Nachdem nun die äussere Wunde gehörig bestim-met worden, muß man selbige immer tiefer versol-gen, und dabei wohl untersuchen und anzeigen, wieein Theil nach dem andern verletzet worden; wobeialsdann nicht allein die Wunde eines jeden Theilsmit äusserster Genauigkeit in ihrem ganzen Umfangbestimmet werden, sondern zugleich angezeigt werdenmuß, wie es sich mit den hieran angrenzenden nurin etwa beträchtlichen Theilen verhalten habe, obſelbige*) Bei einem durch ein Sackpistol an der Stirne Ver-wundeten war die Kugel durch das Kranium gedrun-gen, die Wunde wurde durch den Trepan erweitert;man fand aber die Kugel nicht, der Wundarzt glaubteden Gang der Kugel bis tief ins Gehirn verfolgen zukönnen; nach einigen Tagen starb der Kranke; bei derObduktion, ehe das Kranium geöfnet war, zeigte derWundarzt den Anwesenden mit der Sonde den vorhinvermeintlich schon gefundenen Gang der Kugel bis tiefins Gehirn, und schloß daher, die Kugel müsse sich aufden Grund des Hirnschädels gesenket haben; als diesergeöfnet war, fand sich keine Kugel, der vermeintlicheGang war mit der Sonde gemacht, und die Kugelentdekte man nach langem Suchen im Grunde derStirnhöhle, sie hatte, wie man nun fand, nur dievordere Tafel des Hirnschädels durchbohrt und war vorder hinteren abgeprellt. d. H.