Druckschrift 
Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
Entstehung
Seite
19
Einzelbild herunterladen
 

19sagen; und wenn er mehr sagt, so handelt er widerdie Gesetze der medicinischen Rechtsgelehrsamkeit,und in gewisser Rüksicht wider die Regeln der Klug-heit, die er sich selbst schuldig ist. Es kann sowohlder Richter als ein jeder anderer Mensch aus denGeberden, Handlungen und Worten urtheilen, obdies oder jenes einen vernünftigen Mann oder einenNarren verrathe. Um dieses zu bestimmen, brauchtman wahrlich kein Arzt zu seyn; und dies kann auchder Arzt als Arzt nicht besser beurtheilen, als jederanderer Mensch. Hiezu gehöret eigentlich, um eskunstmässig und zwar, in so fern solches hier möglichist, mit Gewißheit zu bestimmen, philosophischeMenschenkenntniß: mithin würden die Gründe derBeurtheilung aus der Moralphilosophie geholet wer-den müssen, welche den praktischen Arzt in diesemFache gar nicht angehet. Ein Exempel mag diesesvollends erläutern: Eben so wenig, als der Arzteinen Menschen, der durch genährte hoffärtige Gril-len, und dadurch zuletzt ganz verdorbene Einbil-dungskraft, närrisch geworden ist; oder eben so we-nig er einen, der durch einen plötzlichen Verlustaus einem reichen Mann in einen dürftigen Bettlerverwandelt wurde und darüber den Gebrauch seinerSinnen verlohren hatte, kuriren kann, eben so we-nig kann er als Arzt über derselben Narrheit ur-theilen. Ganz anders würde es sich aber verhalten,wenn der Arzt bei einem melancholischen, von jedemdurch seine närrische Handlungen und GesprächeleichtB 2