53In der, bei unserer Erbteilung, nach denalten Pfachtbriefen gemachten (und darum zwarüber die Hälfte zu geringer aber in Rücksicht,weil die Taxe auf alle Erbflücke eben so angele-get war, in der Teilung uns nicht verkürzendenSchätzung) sind diese drei, sich auf drei Morgenbetragende Büsche zusammen genommen nur zu400 Rthlr. taxiret.Laut des Nussischen Steigerungs=Protokollssind diese Büsche dort nicht versteigert, undunter der oben bezogenen Summ dessen, was derGegner empfangen hat, noch nicht einmal ein-begriffen. Der Gegner besitzt sie also entwedernochKommißions Protokoll producirten, so genannten Haupt-kaufbrief, mit welchem bei der Kommißion die mirvorher communicirt gewesene Abschrift desselben (sowie sie hier Lit. A abgedruckt ist) collationirt ward:und in diesem producirten Original stehet ganz klarnicht nur das Wort “Busch, sondern auch im Ge-gensatz desselben “Wiesen“, als zu den Appertinen-zien des Rittersitzes Keldenich gehoͤrend.
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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Seite
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