Druckschrift 
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
54
Einzelbild herunterladen
 

54noch selbst, oder hat sie ebenfals noch anderstwo,und gewis nicht für eine solche Kleinigkeit ver-kauft. In wenig Tagen werde ich die völligeAuskunft darüber nachweisen.Einsweilen nehme ich also nur das minimumnemlich aus der hier N. 4. notarialiter beigefügtenconcernent Clausul der Taxe (* 5.) blos den darinngedachten Schätzungs Ertrag von 400 Rthlr., zumeinsweiligen Beizug; und sodann ist ersichtlich, daßder Gegner mich nicht nur mit 295, sondernauf's allerwenigste mit 695 über das alterumtantum verkürzet hat; und jezt wäre in der Thatein sündlicher Zeitverlust, nur noch eine Silbemeinem Beweise hinzuzusetzen (* 6.) sondern mitgemei-(5.) Selbige ist hieselbst lit. D. beigeheftet.(6.) Besonders da der Obrist Freiherr von Ritz mir, sei-nem Schwager, schon den 27ten November 1784(nemlich so hald ich durch das erhaltene SteigerungsProtokoll unterrichtet von ihm den Ersatz des übrigenKaufschillings foderte) die auch den Vorakten beige-legte,