80das Gerechtsam einem Ritterbürtigen zum Land-tag, welches von Erbgen. Freifrau von Halbergangeschlagen werden kann, nicht mit angeschlagenworden seye. Keldenich den 1ten April 1780.N. Schmiz Scheffen.J. J. Theelen als Ackersverständiger mitvor Peter Netterscheim junior.Johann Peter Handwerck Vorsteher.☉8.Litt. E.Auszug eines Schreibens von tit. HerrnAmtsverwalter Nase..Nachdem ich jüngſthin einen von dem Freiherrnvon Scherer, zu welchem mich gehorsamst em-pfehle, unterschriebenen Kaufbrief gesehen habe,vermög wessen Hochderselbe dem Freiherrn vonRitz qs. Rittersitz cum Ap- & Dépendentiisunterm 10ten 9ber 1780 erblich verkauft, fortzufolg Quittung vom 20ten Xber c. a. die Kauf-schillingen7
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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80
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