83Landtag, welches von Erbgen. Freifrau von Hal-berg angeschlagen werden kann, nicht mit angeschla-gen worden sey. Keldenich den 1ten April 1780.N. Schmiz ScheffenJ. F. Thiel als Ackersverständigermit vor Peter Nettersheim jun.Joh. Peter Handwerck Vorsteher.Concordantiam Originalis inClausula concernente attestorC.S.0Ego W. Reisman Notar. &c.2Litt. F.Lieber Herr BruderDas Hauß Keldenich haben sie verkauft, unddie einig gewordene Kaufschilling auch empfan-gen, eins, als anderes werden der Herr Bru-der, wenn sie sich dessen nicht errinneren wollen,durch eigene Contrakten wieder gefälligs errinne-ren müßen. Gleichwie nun nach dessen Verkaufbesagtes Guth wieder anderen verkauft wordenseye,
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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83
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