Druckschrift 
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
46
Einzelbild herunterladen
 

46der Werth des Guths, welchen er durch dessenVersteigerung erhob, nur darum so hoch ge-ſtiegen ſeye, weil er die Keldenicher Grundſtückeund Appertinentien, pärzellenweis verkauft hät-te In den Vorakten hab ich schon ihme da-rauf erwiedert: wie er dann erweisen könne, daßich das Guth nur im Ganzen hätte verkauffenwollen? Umgekehrt zeigt schon der Eingangdes von mir replicando beigelegten NuſſiſchenSteigerungs Protokolls (3.), daß der Gegnerschon unterm 15ten 8ber 1780 (folglich zu einerZeit, wo er noch nicht einmal Verkaufs Unter-handlung, vielweniger dann den Schein eineswirklichen Ankaufs vorbringen kann) dem tit. Nußden Auftrag gegeben hatte, das damals unleugbarmir gehörendes Guth Parzellenweis auszustellen.Wie gesagt, mag dieser abseitige Auftragüber mein Eigentum entweder als Mandatar;oder als Negotiorum Gestor für mich geschehenſeyn; ſo iſt doch ganz klar, daß das durch Voll-zug(3.) Dieses ist hieselbst unter Buchstabe C. beigefügt.