Druckschrift 
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
47
Einzelbild herunterladen
 

zug jenes Auftrags eruirte Pretium, kein meinemGuthe nachher, oder zufällig accrescirter Werthgewesen ist.Waſte nun der Gegner, daß durch Vereinze-lung einiger Teile des Rittersitzes, mehr am Kauf-ſchilling zu erwarten ſeye, als bei Entäuſſerungdes Ganzen auf eine Perſon; Ja! war der Geg-ner durch die bereits den 15ten und 16ten De-zember 1780 geschehenen Verkäuſe der Keldeni-cher Wiesen, und Ackerstücke bereits zuverläßigunterrichtet, daß nur aus jenen Wiesen undAeckeren, und mit Ausschlus der übrigen, nochgrößeren Werth habenden Appertinentien schonwirklich 2115 Rthlr. herausgekommen waren; soist nicht allein die Gewißheit der Verletzung, son-deren auch der Vorsatz mich zu verkürzen destoevidenter, wenn der Gegner mir, der ich geständ-lich von allem dem nichts wuſte vier Tagenachher nemlich den 20ten Dezember 1780 dieVersicherung gab, daß das Guth nicht mehrals 1800 Rthlr. ausbringen könnte; und michmit