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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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45gegeben hat? darüber wird sich jeder selbst dieAntwort leicht geben können.Einmal war es gelungen, daß ich dasmir als Vollmacht vorgelegte Papier ungelesenunterschrieben hatte. Dieses mir zum Zweiten-mal unter die Augen zu bringen, dafür hatteder Gegner Ursache sich zu hüten.So viel ist genug von den höchst sträflichenUnterschleiffen, mit welchen der Gegner das Ge-schäft schon in seinem ersten Kelme nichtig mach-te, welches mich also bei den Induktionen derGegenseite niemals hätte verbinden können, wannschon nicht noch eine zweite Nulltät desselben,durch die enormste Läsion hinzugekommen wäre.Ueber diesen zweiten Gegenstand bedarf ichhier meinem schon in den Vorakten geführten,ganz einfachen und zulänglichen Beweiß nichtsweiter beizufügen, als nur die zwei weitere auf-gefundene Umstände.Erstens macht der Gegner in den Vorak-ten ein unendliches Wortwerk darüber, als ob1der