44einem solchen Wischgen hingesetzt zu haben, wieder Gegner jezt producirte: denn mein Gedaͤcht-nis sagt mir ganz überzeugend, daß diese Quit-tung damals, als ich sie unterschrieb, untereinem für tit. von Fürth ausdrücklich gestel-ten Kaufbrief beigesezt war. Diesen Kauf-brief von der Quittung abzuschneiden war beiweitem keine so kecke und gefährliche Operation,als sogar die oben drein geschehene Verfälschungder Quittung ſelbſt.Merkwürdig ist aber, daß der Gegner die-ses für einen solchen Gegenstand gar nicht ange-messenes, kaum drei Finger breites Läpchen Pa-pier (zuverläßig um die Form desselben nicht soauffallend zu machen) NB. mit seinem eigenenSiegel, unter den von ihm so genanntenHauptkontrakt angeheftet hat.Warum er auch nicht lieber die Quittungselbst auf den überflüßigen Raum jenes so ge-nannten Hauptkontrakts gestellet, zur Unterschriftgege-
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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