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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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42Artikeln ausdrücklich reservire. Nebst dem habeich in dem Commißions Termino dem Abseits er-schienenenEs kömt hier blos darauf an, ob die Quittung,welche der Obriste Freiherr von Ritz erhalten hatte,ursprünglich in ihrer Aechtheit vom 20ten Dezember1780 ausgestellet war? Diese Thatsache widerruft derleite Russische Brief keineswegs; die Production derOriginalien hat sie bestätiget, und in dem erstenBrief des rit. Nuls liegt der unlaugbare Beweiß, daßer sie mit jenem ächten Dato, noch im Jahr 1784selbst gesehen hat.Es ist also nicht zu begreiffen, wie tit. Freiherrvon Ritz dem Nuſſiſchen Zeugnüſſe den Fehler derUnerheblichkeit aus dem Mangel einer richtigenRückerrinnerung über das was er vier Jahrevorher gelesen habe, entgegen zu stellen suchte.Sagt doch der Nuſſiſche Brief vom 14ten November1734 ganz deutlich daß er damals den Kaufbrief unddie Quittung jüngsthin gesehen hätte,Er zeugte also aus ganz frischem Andenken, und,wie der Brief zeigt, mit aller Zuverläßigkeit, die sichnur