41sich noch mehrere Thatsachen verificiren könten,für welche ich mich die Formirung der nötigenUr-sich, wie schon gedacht, der Vollständigkeit halberauch hier (Buchstabe G) abgedruckt findet.In dem Gegenschlußsatze selbst äussert nun dertit. Freiherr von Ritz, daß der Amtsverwalter! Nussim Jahr 1784 leicht vergessen seyn könne, was ervier Jahr vorher gelesen habe, besonders da esnur ein Datum betreffe. Uebrigens hält er es aber ganzunerheblich, wann tit. Naß irrig von einer Quittungvom 20ten Dezember 1780 geschrieben haben sollte,indem Freiherr von Ritz nie eine andere, als die vom10ten November gehabt habe.Dem Amtsverwalter Nuß kann man es allen-falls zu Gute halten, wann er aus besonderen Rück-sichten eine gewisse Verlegenheit verräth sich in dieserSache, durch seinen sonst doch ganz tadellosen Briefvom Jahr 1784, als Augenzeuge aufgestellt zu sehen.Man umgehet also seine Wendungen, als ob dasVersteigerungs=Protokoll ihm durch ein HofrätlichesMandat abgeforderet worden sey. u. d. 6.de
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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41
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