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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
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eidlich vernommen werden; welches ich dann sehrwünschte, weil durch die nemliche Gelegenheitsichbriefs, und der Quittung beigelegt hatte, unterwelchen Beiden das Datum gleichförmig auf "Düssel-dorf den 10ten November 1780, gestellet war. Weilman aber darauf die Produktion der Originalien jenerAbschriften verlangte, und sich bei ihrer Produktionaus den ursprünglichen noch durchscheinenden Schrif-zügen der Quittung augenfällig entdeckte, daß in demDato der Quittung B, der Ort Cöln, und dieAbbreviaturDDorff;und der Tag den 20tenXber in den 10ten 9berentstellet worden war;so legte ich meinem Schluß=Satze den Notarial=Aus-zug des Nussischen Briefes F bei, weil der Verfasserdesselben lange vor dem Rechtsstreite, nemlich imJahr 1784 jene Quittung ebenfalls also vor ihrerEntstellung noch mit dem lezterweneten Dato vom20ten Dezember unterzeichnet selbst gesehen hatte.Der Obriste Freiherr von Ritz hat in Gefolgeseines nachher eingereichten Gegenschlußsatzes, diesenAuszug des Briefes dem Amtsverwalter Nyss zuge-schickt, und schließt eine Antwort desselben bei, diesich,