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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
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39dem mein Gegner nur mit einer Silbe, so kannder Augenzeuge über den Inhalt des Briefeseidlichfrau von Fürth, daß dieser vom Rittersitz Keldenichden man ihr doch verkauft glaubte gar nichts, undselbst nicht einmal der Nahmen bekannt war.Diese sonderbare, den ersten Verdacht erregen-de Entdeckung veranlaſte es, daß man beim Amts-verwalter zu Münstereifel tit. Nuß durch einen Briefum die Auskunft ersuchte; wer der jezige Besitzerdes in dortiger Nachbarschaft gelegenen RittersitzesKeldenich seye; und ob er von den Umständen wiees mit den Uebertrag dieses Guths zugegangen sey,eine nähere Nachricht geben könne;Mit der Antwort schickte eit. Nuß das Verstei-gerungs Protokoll (welches hier hinten unter demBuchstabe C. beigefüget ist) und kurz nachher schrieber den Brief E. dessen Auszug oben erwehnet wird.Die Klugheit erfoderte es von dem Inhalt die-ses Briefes bei dem Anfang des nachherigen Rechts-streites vor der Hand still zu schweigen; besondersweil der Obrister Freiherr von Ritz seiner Duplic un-ter A, B, eine Abschrift des so genannten Kauf-briefs,