39dem mein Gegner nur mit einer Silbe, so kannder Augenzeuge über den Inhalt des Briefeseidlichfrau von Fürth, daß dieser vom Rittersitz Keldenichden man ihr doch verkauft glaubte — gar nichts, undselbst nicht einmal der Nahmen bekannt war.Diese sonderbare, den ersten Verdacht erregen-de Entdeckung veranlaſte es, daß man beim Amts-verwalter zu Münstereifel tit. Nuß durch einen Briefum die Auskunft ersuchte; wer der jezige Besitzerdes in dortiger Nachbarschaft gelegenen RittersitzesKeldenich seye; und ob er von den Umständen wiees mit den Uebertrag dieses Guths zugegangen sey,eine nähere Nachricht geben könne;Mit der Antwort schickte eit. Nuß das Verstei-gerungs Protokoll (welches hier hinten unter demBuchstabe C. beigefüget ist) und kurz nachher schrieber den Brief E. dessen Auszug oben erwehnet wird.Die Klugheit erfoderte es von dem Inhalt die-ses Briefes bei dem Anfang des nachherigen Rechts-streites vor der Hand still zu schweigen; besondersweil der Obrister Freiherr von Ritz seiner Duplic un-ter A, B, eine Abschrift des so genannten Kauf-briefs,
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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