27beides am nemlichen Ort geschehen seyn sollte,so findet sich im Original der Anlage B,Erstens das unterschriebene Wort “Cöln“,noch ganz sichtlich entstellt, in das abreviirteWort Ddorf — ferner das Datum den 20ten,in die Zahl den toten, und der Monat Xber,in den Nahmen ober ganz offenbar abgeändert.1.Weil endlich dieses Falsum zur, wiewohlmißlungenen Bedeckung, der vorhin dageſtande-nen Worte, und Zahlen mit breitem Federstrich,und dicker Dinte geschehen muste, welchesaber von dem übrigen Inhalt der mit der nem-lichen Hand geschriebenen Quittung, zu auffal-lend würde gewesen seyn, so fand sich der Gegnerin dem Fall, auch den übrigen ganzen Inhaltder Quittung (obschon er auch anfangs, durch-aus mit seiner eigenen Hand, aber mit feinererFeder, und blässerer Dinte geschrieben war) nunauch zum Zweitenmal mit jener breiten Fe-der, und dickerer Dinte nachzuholen. — Wodann freilig im Protokoll nachgeführter maaßendie
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten