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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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27beides am nemlichen Ort geschehen seyn sollte,so findet sich im Original der Anlage B,Erstens das unterschriebene WortCöln,noch ganz sichtlich entstellt, in das abreviirteWort Ddorf ferner das Datum den 20ten,in die Zahl den toten, und der Monat Xber,in den Nahmen ober ganz offenbar abgeändert.1.Weil endlich dieses Falsum zur, wiewohlmißlungenen Bedeckung, der vorhin dageſtande-nen Worte, und Zahlen mit breitem Federstrich,und dicker Dinte geschehen muste, welchesaber von dem übrigen Inhalt der mit der nem-lichen Hand geschriebenen Quittung, zu auffal-lend würde gewesen seyn, so fand sich der Gegnerin dem Fall, auch den übrigen ganzen Inhaltder Quittung (obschon er auch anfangs, durch-aus mit seiner eigenen Hand, aber mit feinererFeder, und blässerer Dinte geschrieben war) nunauch zum Zweitenmal mit jener breiten Fe-der, und dickerer Dinte nachzuholen. Wodann freilig im Protokoll nachgeführter maaßendie