33Allerdings konnte den 10ten November 1780,wo ich dem Gegner erst eine Vollmacht zu unter-ſchreiben glaubte, noch kein Quantum beſtimmetseyn, welches der dritte zu suchende Käuffer ge-ben würde; und eben so wenig konnte an jenemTage die Auszahlung desselben geschehen.In dem statt Vollmacht untergeſchobenen Ori-ginal der Anlage A. stehet aber auch gar keinQuantum des Kaufschillings bestimmet, unddieses ist genau die Ursache, warum es nicht be-zahlt werden konnte, da es nicht vereinigtwar. Auch iſt es wahr, daß zwiſchen dem Auf-trag und dessen Ausführung ein Zwischenraumseyn muste. — Man betrachte darum mit allerAufmerksamkeit das in termino producirte Origi-nal der Anlage Lit. B. vom NB. 20ten Dezember1780, welches mir an dem jezt gedachten Tageunter Vorlegung des mit tit. von Fürth vor-geblich geſchloſſenen Kontrakts, ſamt Ueberzählungder von selbigem angeblich erhaltenen Kaufschil-lingen von 1800 Rthlr. unter Beifügung der vonCa,mir
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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