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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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34Augenblick den wirklich noch unbestimmten Kaufschilling schon ausbezahlen, und da- rüber Quittung erhalten könne; so leuchte es in die Augen, daß unterm 10ten Novem-ber 1780, auch nach meiner eigenen Ueber-zeugung nicht von Vollmacht zu einem nocherst zu suchenden Verkauf, sondern von ei- nem wirklich geschlossenen, und vollzoge-nen Kaufkontrakt die Rede gewesen sey.Auf den Punkt hatte ich den Gegner erwar-tet. Denn weil es ihm bei solchen Unterschleif-fen nicht anders gehen konnte, als wie es ge-wönlich gehet; nemlich, daß er sich mit seinereigenen Unwahrheit fangen muste; so verlangteich in meiner Triplie ganz einfach die OriginalProduction seiner, der Duplic sub A, und B.beigefügten Anlagen; Was sich da gezeigt hat,darüber mögen diese ad Acta liegende Originalienselbst, und meine, zum Protokoll gegebene Be-merkungen, nähere Nachweisung geben..Aller-