33November als angebliche Vollmacht, um mittit. Fürth den Verkauf schließen zu können, vor-gelegte Papier, und endlich der unterm 15tenund 16ten Dezember 1780 wirklich gescheheneVerkauf, der mir damals noch einzig zugehören-den Keldenicher Länderey nur ausschlieslich stützenkann) — Um diesem übernommenen Auftrage undden einzig darauf Bezug habenden Thatsachenein verkehrtes Ansehen zu geben, sagt der Gegnerin seiner Quadruplic: "Aus seinen DuplicatorialAnlagen A, und B. constire schon die Unwahr-heit, und selbst Unmöglichkeit meiner Be-hauptung so deutlich, weil ich ihn in demdaselbst bemerkten Dato (welches Datum inbeiden abseitigen Duplicatorial Anlagen A,und B. auf den 10ten November 1780 unter-schrieben stehet) schon als Selbstkäuffer des„Guths gekannt hätte. Denn (sezt er hinzu)da es unmoͤglich sey, daß derjenige, welchererst den Auftrag zu Unterhandlung einesVerkaufs erhält, auch schon in dem nemlichenAugen-
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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