22wissers erwarten, als daß meine darüber geschrie-bene Briefe in den Händen des Gegners seynmusten, besonders, da er sich in der Duplic aufselbige berief — Allein was geschah? — In derQuadruplic schleicht sich der Gegner wirklich beidiesem Punkte, mit der kahlen Ausrede vorbei:„daß er die Briefe verbrannt (*) hätte„.das heischt dann wahrhaftig sich auf Unwahrhei-ten ertappen, und zwar so erbärmlich ertappenlassen, daß ich es ihm schon in einem Schrift-sage vorher sagen konnte!In Betref der zweiten Ausrede des Gegners,als wo er die Eigenschaft meines wirklich gewe-senen Mandatars ablehnen will (auf welche sichdoch sein Versteigerungs Auftrag an tit. Nuſevom 15ten Oktober, ferner: das mir den 10tenNo-(*) Statt “verbrannt, müste es heissen“ zerrissen,denn in jener Quadruplic vom 23ten April 1792, undihrem Fpho Mit besserem Fug 2c. bediente sich derGegner wörtlich der Ausflucht, “ daß er die auf obi-gen Punkt einschlagende Briefe verrissen hätte. —
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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