—20So viel der Gegner in seinen Akten, be-sonders in seiner Duplic und Quadruplic mitDeklamationen um sich wirft, so sichtlich unbe-quem sind ihm doch die beide schlimme facta;1tens daß er, welcher allein das Guth kann-te, mich, der ich zu gar keinem Verkauf Lust,oder Gedanken hatte, zu selbigem allein persua-dirt; — daß er allein die ganze Verhandlungdes Verkaufs in seine Hände gezogen;und daß er sich das Guth hierauf selbst ultraalterum tantum zuzuspielen gesucht hat:2tens daß seine Voranlage A. wegen ihrerinneren Nichtigkeit, den Beweis der Obreption,und der dadurch versuchter Entstellung des eigent-lich dabei bezwekten Geschäftes, nur gar zu deut-lich darstellet. Er wagte sich in actis daran einenTheil dieser Blößen bemäntelen zu wollen, undproducirt dabei noch weit schlimmere.In Betracht des ersten, sagt er in seinerDuplic: "als ob ich den Verkauf von Kelde-nich
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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