28es damals nicht geschehen) die Versteige-rung committiret; — mir demnach den ohnePreis=Bestimmung nichtigen Zettel vom 10tenNovember unterschreiben lassen; und nach wirk-lich erfolgtem öffentlichen Verkauf der Grund-stücke (an die er noch immer durch den Akt vom10ten Dezember kein Eigentum hatte) und also:bei völliger moralisch=ja physischer Gewißheit,daß das Guth mit seiner Zubehörde das alterumtantum ausbringe, nun erst den 20ten Dezem-ber 1780, mich zum Uebertrag des Guths für1800 Rthlr. (selbst angeblich auf seine Person)überlistet habe. — Könnte man hier auch bei die-sem Supposito den offenbarsten animum lædendiverkennen; — und bliebe nicht vielmehr auch ineinem solchen ganzen Benehmen die in den obenbezogenen Rechtsſtellen, zum Beweis der innerenNullitæt eines Geschäftes abseits angewandteMachina, tendiculae, suasiones, affirmationes, lau-dationes, insidiae &c. &c. Handgreiflich daliegend!So
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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