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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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30 nich selbst negotiiret, und das Guth allent- halben feil geboten haben soll.-Weil der Gegner dieſes wiſſen und weil eres behaupten will; so hätte er auch Leute be-nennen, und beweisen müssen, daß ich diesenden Rittersitz Keldenich zum Verkauf angetragenhabe. Das Assertum ist also unwahr, und zeigt,daß der Gegner sich mit elenden Erdichtungendurchhelfen will.Er sagt ferner in eben jener Duplic:daßich auch ihm das befragte Guth, erst für 2000, nachher für 1900 angeboten, end- lich ihme selbiges für 1800 überlassen ha- be; und daß dieser Kauf schon eine Zeit- lang vor dem 10ten November 1780, sowohl mündlich als in Zuschriften beredetgewesen seye ꝛc.Der Inhalt eines nicht gelesenen und nurtreuherzig unterschriebenen Papiers konnte mirzwar unbekannt seyn; was ich aber einmalgelesen