24scheinlich speciense Wendung an. “ daß ich nem-„lich den nach meiner Meinung von dem Tit.„ von Fürth herkommenden Kaufschilling von1800 Rehlr. doch geständlich angenohmen, und" unter einer separaten Quittung, welche jene“ Kauf=Summe ausdrücklich in contextu ent-halte, mit Beisetzung meines Nahmens quitti-ret; folglich unleugbar das Kauf Pretium von1800 Rthlr. genehmiget hätte,.Die 1800 Rthlr. habe ich freilich angenom-men, und darüber quittiret; — allein, wann ge-schah dieses? — Die Vorakten, ihre Beilagen,besonders aber meine den Vorgang ausführlichbarstellende Replic samt den jetzigen producirtenPapieren des Gegners, geben darüber die sicht-barste Nachweisung.Es geschah nemlicha.) die Annahme jener Gelder den 20ten Dezem-ber 1780; nachdem der Gegner schon 6Wochen vorher, durch den mir statt derbedeu-
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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