25bedeutenden Vollmacht zur Unterschrift vor-gelegten actum nullum & invalidum, denAuftrag übernommen hatte, den mir vonihm angerathenen vorteilhaften Verkauf desRittersitzes Keldenich, für mich zu besorgen;und darauf den 20ten Dezember 1780 miranzeigte, daß er in der Person des tit. vonFürth diesen Käuffer wirklich gefunden undmit ihm contrahiret habe; welcher aber nichtmehr als 1800 Rthlr. habe geben wollen;und mich rieth, dieses Quantum als denhöchst=möglichsten Preis, anzunehmen.b.) Es geschah dieses nachdem der Gegner schonmehr als zwei volle Monate vorhernämlich den 18ten 8ber 1780 (also zu einerZeit, wo Keldenich noch geständlich meinEigenthum war; mithin der Gegner nurals mein Mandatar, oder NegotiorumGestor dergleichen für mich thuen konnte)dem tit. Nuß bereits den Auftrag gegebenhatte, das Guth öffentlich zu verkauffen.Ja
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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