Druckschrift 
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
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21wie ich neulich sahe, in der That keine Voll-macht, aber auch keinen Kauf Kontrakt.Denn, wie das Original zeigt, und wie ich imProtokoll gnädigster Commißion bedächtlich be-merkte, ist nur über die Linie, mit einer, wederder abseitigen, noch meiner eigenen Handschriftähnlichen Scribelei, die Zahl 1800, mit derAbbreviatur Rthlr, unächt hinzugefügt. Aberin dem ganzen Kontext des mir beweißlich vor-gelegten so genannten Haupt Kontraktes, sin-det sich kein Wort noch Silbe des angeblich ver-einigten Pretii. Ohne dieses ist aber ein wahr-hafter Kaufkontrakt ein Richtiges Unding, beson-ders da der Gegner selbst gestehet, daß ich ihmweder schenken, noch ihme als Käuffer die will-kührliche Selbstbestimmung des Pretii hätte über-lassen wollen.Abseitiger Kunstgrif mir desto unbemerktereine Schlinge zu legen, hat, wie es nicht seltengeschiehet, seinen eigenen Meister gefangen. EinKauf, und Verkauf, ohne Vereinigung des Pretii,bleibt