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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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19würde ich nicht sein Geboth, als das Höchste,sondern den höher eruirlichen Vorteil für meineigenes Interesse nachgesucht haben.Zutrauen sei so hoch als es immer wolle,einseitige Hingebung auf selbiges ist einmal derrechtlichen Natur eines wahren Verkaufs-Contraktes, und ist zugleich der menschlichenNatur, entgegen. Bruder und Schwester,Eltern und Kind, Freund und Verwandte em-Pfinden darin die Aechtheit des alten TeutschenSprüchworts daß in der Kummerschaft sichdie Freundschaft scheidet: Und ich compromit-tire auf das Selbstgefühl eines jeden unbefange-nen Richters, ob sich bei unmittelbarer Unter-handlung zwischen Käuffer und Verkäuffer, auchgleichsam wider Willen, nicht ein Verdacht derAbsichten, und Vervorteilung fühlbar macht.Die Verachtung des Grundſtacks und die gleichzeitige Aeuſſerung, dieſes dennoch ſelbſt kauffenzu wollen, würde mir also grade zur Rücknahmealles Vertrauens auf des Gegners Reden eben soB 2wohl