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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
Seite
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18Nach abseitigen Schriftsätzen soll ich ja selbstMonate lang mit dem Gegner über den Preismarchandiret; erst 2000, dann 1900 Rthlr.gefodert haben. Daß ich also dem Gegner beimvorgewesenen Negotio etwas habe schenken, oderihn hätte favorisiren wollen, dieses ist nicht alleingegen rechtliche Vermutung, sondern selbst seineraufgestelten Erzälung entgegen.Des Gegners Vorſpiegelungen verdrehen alſosichtbar den wahren Vorgang; denn, wann ich,wie er erzält, mit Eigennutz, aus eigenem Vor-ſatz und ohne Unterſchied der Perſon, nur aufshöchst möglichste zu verkauffen getracht hätte, sokonnte des Gegners Kaufs=Unterhandlung mitmir, auf die Art, wie er selbige jezt in actisvorgeben will, unmöglich zu Stande kommen;ſo konnte ich ihn zuverläßig nicht für den Käuf-ser eines gegen mich, und noch in abseitigen Aktenso herabgewürdigten Guths erkennen; und hätteer sich als solcher unter den erwarteten Aussich-ten eines größeren Vorteils blicken lassen, sowürde