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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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113nicht vergiftet werde, und dieserwegen nichtszu befürchten habe. *) Auch sollten die Fleisch-hallen unter der Aufsicht der Polizeyobrigkeitſtehen, damit kein verdorbenes Fleiſch unterdem Volke verkaufet werde. Am nöthigstenist diese Vorsorge in graßirenden Viehseuchen.Jn dieser Zeit sollte kein Vieh dürfen geschlach-tet werden, das nicht vorher durch einen dazubestellten Arzt oder Wundarzt genau untersuchtund gesund zu seyn von ihm bescheiniget wor-den wäre. Diese Vorsicht ist um so erfoder-licher, da durch ein dergleichen geschlachteteskrankes Stück Vieh eine große Niederlage un-ter dem Volke angerichtet werden kann. Undum dieser zu entgehen, sollte das kranke Viehund alles nicht ganz gesunde Fleisch alsbaldwiederum von den Metzgern, in Begleitungeines*) Diese Vorsicht in Ansehung des Brods ist in Kriegs-zeiten und bey entstandenem Früchtenmangel undgroßer Theurung derselben, wegen der alsdann zubefürchtenden Vermischung und Verfälschung vor-züglich nothwendig.