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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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106werden müßte, und dem Richter ohne diesesGutachten ein Urtheil zu fällen gar nicht er-laubt seyn sollte. Es folgt auch aus diesemhier angeführten, wie nützlich, ja wie noth-wendig es wäre, wenn jedem Kriminalgerichtaus den hier angezeigten Urſachen ein Arztbeysäße, der dem Richter in Kriminalprozes-sen die wahre Aufklärung in manchen Fällengäbe, in denen derselbe ohne diese ein gerech-tes Urtheil zu fällen nicht im Stande ist. Al-lein nicht jeder Arzt kann diesen Sitz behaup-ten. Eine genaue Wahl wäre hier höchst er-foderlich. Nur der Arzt sollte den Beysitz er-halten, der die überzeugendsten Beweise seinerGeſchicklichkeit, ſeiner ausgebreiteten Wiſſen-schaften, seiner scharfen richtigen Beurthei-lungskraft und seines edeldenkenden Herzensan Tag gelegt hat.Neun=