91als in der Stille von den Geistlichen mit demHochwürdigsten besuchet würden, und dieseihren religiösen Beystand ohne beängstigende,erschütternde Formalitäten leisteten. Wiengiebt uns hierin ein nachahmungswürdigesBeyspiel: man sieht keinen Kranken alda öf-fentlich versehen; sondern der Pfarrer läßt sichmeistens mit der heiligen Wegzehrung in ei-nem dazu bestimmten und kennbaren Tragsessel, dem jeder mit gebühremden Anstandebegegnen muß, zum Kranken tragen, odergehet in schwarzer langer Kleidung mit demHeiligthum zum Kranken und wieder in seineKirche, ohne daß weder der Kranke noch dieReligion dabey etwas verlöre. Nachahmungs-werth ist auch eine andere dasige gesetzmäßigeEinrichtung, vermöge welcher jeder Arzt, dereinen Fieberkranken zu behandlen bekömmt,denselben in den ersten drey Tagen muß versehen lassen. Hierdurch wird verhütet, daßkein Kranker, ohne für seine Seele gesorgetzu haben, plötzlich dahin stirbt: auch kömmtder
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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