89schiedenen Religionsverwandten die gebühren-de Verehrung verliert; so verdient das öffent-liche Versehen in medizinischer Rücksicht zumBesten des allgemeinen Wohls ein Gegen-stand der medizinischen Polizey zu werden;und als solcher eine Abänderung wegen derdabey gewöhnlichen Ceremonien zu erleiden.Denn in Zeiten, wo epidemische Krankheitenregieren, und die öffentlichen Versehungenhäufig verrichtet werden, vermehren selbigedenStadt, wie in den Fastnachtstägen das Hochwür-digste mit Gepränge und Geläute zu einem Ster-benden getragen wurde, und dieser andächtige Zugin allen Straßen und auf allen Plätzen durch eineMenge Fastnachtsnarren gehen mußte, wie einHaufen verkappter Trunkenbolde, häßlicher Mas-ken, und frecher Harlekins diesem Zuge folgten,und dabey sowohl wie im Vorbeygehen sich allerAusgelassenheit und der ärgerlichsten und unanstän-digsten Ausschweifungen erlaubten. Kann hierbeydie Handlung ihr gebührendes Ansehen behalten?Kann diese Feyerlichkeit den Unkatholischen aufdiese Art Ehrerbietung einstößen? Ja, kann sie denGlaubigen zur Erbauung dienen?
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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