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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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83hierdurch ansteckende Uebel, als Pocken, Ma-sern, faule Fieber u. s. w. leicht verbreitetwerden können. Ist ein Mensch noch nichtso gewiß todt, daß man ihn begraben, son-dern seine Wiederbelebung hoffen könne; sobeschäftige man sich um dessen Herstellung,oder beobachte ihn wenigstens an einem schick-lichen Orte; ist er wahrhaft todt, so eile manihn ohne alles Gepränge in den Schoos seinerMutter Erde zurückzuliefern.Aber auch dieses (das Begraben) ist derAufsicht der Obrigkeit würdig, und sollte sel-biger unterworfen seyn. Vom Begraben derLeichen will ich hier nur in einer medizinischenHinsicht reden, und die weitern dabey gewöhn-lichen Mißbräuche und Vorurtheile nicht un-tersuchen; da hier der Platz dazu nicht ist.Wenn ein Todter begraben wird, so ist es all-gemein gebräuchlich, daß auf eine besondereund kennbare Art in mehreren Pausen mitallen Glocken geläutet werde. Oft werden so-gar drey Täge nach einander an jedem dreyStun-F 2