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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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76um sich gegriffene Fäulniß (zumal bey graßi-renden bösen Seuchen) den Lebenden nicht ge-fährlich werde, in jeder Stadt und jedem Orteein geschickter Arzt oder Wundarzt angestelletwerde, der die Todten alle in einem Orte be-suchen, und genau erforschen solle, ob siewirklich oder nur scheintodt, oder ungewiß todtsind.Ist das letztere, so soll der Leichnamnach Anordnung des Arztes *) unbeerdigt lie-gen bleiben, bis der Arzt oder Wundarzt beiseinen öfter zu leistenden Besuchen sich von der.Gewiß-.Es würde auch nicht ohne Nutzen seyn, wenn einegedruckte, kurze und deutliche Anleitung von Obrig-keits wegen den Unterthanen in die Hände gegebenwürde, worinn die Zeichen des wahrenund falschen Todes, die etwaigen leichtenund wohlfeilen Mittel zur Belebung, die Art derAnwendung, und die übrigen nöthigen Geräth-schaften angegeben wären; und dabey kurz undfaßlich bezeichnet würde, wie man mit Sterbendenund Todten umgehen, wie man selbige am bestenbehandeln, und welche schädliche Gebräuche man.dabey vermeiden sollte.