hinlängliche Fonds anweisen, woraus sie ih-ren bedürftigen Kranken das Erfoderliche rei-chen können; und selbige so im ganzen Landevertheilen, damit sie mit Bequemlichkeit undohne Hintanſetzung ihrer übrigen Amtsverrich-tungen, dem hülfslosen Landmann in ihremDistrikte thätigen Beystand leisten können;und damit der geringern Volksklasse dadurchkeine Ursache übrig bleibe, über ihr hartes Ge-schick zu seufzen, und über wenige Menschen-liebe und vernachläßigte Sorge der Obern,zur Begründung des Wohls des gemeinenMannes, zu klagen.Drit-
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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