Aerzte geprüft, und in den öffentlichen Zeitun-gen dafür ist erklärt worden. Ausserdem er-hält kein Arzt, sey er auch der geschicktesteMann, noch weniger ein Quacksalber, irgendeine Arzney. Kein Apotheker darf sich unterstehen, von ihm ein Recept anzunehmen, unddagegen Arzneyen abzuliefern. Dies nemlichewäre auch in Deutschland möglich. Man ge-statte also Niemanden zu praktisiren, der sichnicht einer strengen Prüfung unterworfen hat.Man mache alle diejenigen Aerzte und Wund-ärzte (nach dem gut vorgeschlagenen Plan desHerrn Gruners) namentlich in den Zeitun-gen und Wochenblättern bekannt, welche sichein Recht zur Praxis durch eigenes Verdienst,nicht durch Sporteln oder Bestechung, er-worben haben, oder ihrer Unwissenheit halberabgewiesen sind. Man lasse in jeder Stadtund in jedem Amte diejenigen Personen pflicht-mäßig aufzeichnen, und an das Polizeykolle-gium berichten, welche unerlaubter WeiseMenschenflickerey treiben, und lege ihnen erstdurch
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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