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3 (1830) Projectirtes Rath- und Ständehaus und Landstandsgebäude
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zeigte beinahe alle meine früheren Anordnungen und Vorkehrungen zur Ausführung dieses Baues auf-lösste, was mir um so auffallender seyn musste, da ich vermuthen konnte, dass solches ohne Vorwissendes von den hohen Landständen zu dieser verehrlichen Baucommission ernannten Präsidenten, SeineHoheit dem Herrn Markgrafen Wilhelm, welcher, seiner Gesundheit wegen, in das südliche Frankreichgereisst war, geschah, und dieser verehrte Prinz mit seinen Kunstkenntnissen wohl am besten denWerth eines wohlüberdachten Bauplanes zu beurtheilen vermochte, und darum nicht so leicht eine wesent-liche Abänderung des Planes zugegeben haben würde, welche nachher manche Einwürfe in Pleno derhohen Ständeversammlung veranlasste , da solches offenbar gegen die Würde und zum Nachtheil desGebäudes geschah.

Die

wegen Erbauung des Ständehauses erwählte Commission

anHerrn Oberbaudirector Weinbrenner dahier.

Beide Kammern der Landstände haben in ihren übereinstimmenden Beschlüssen die Erbauung desStändehauses betreuend, der unterzeichneten Commission die Pflicht auferlegt, in der obersten Leitungall dasjenige zu vollführen, was ihr nach Maasgabe des ihr vorgeschriebenen Maximums in der Ausgabein jeder Hinsicht zweckmässig scheint, die Commission die Erfüllung dieses ehrenvollen Auftrags unver-rückt im Auge behaltend, hat sich gleich Anfangs bemüht, in dieser Absicht unter ihrer obersten Lei-tung noch eine Person zu bestimmen, welche die Directum über die Ausführung und die Gontrolleüber die Handwerksleute führen sollte. Sie hatte gegründete Ursache zu glauben, diese Direction inder Person des Deputirten Messing von Bruchsal gefunden zu haben. Seine gleich nach der Vertagungder Landstände erfolgte Wahl als Oberbürgermeister in Bruchsal hat aber ihrer Erwartung nichtentsprochen, seine neuen Dienstverhältnisse konnten ihm unmöglich jenen Baum an Zeit gestatten, derbei einem so wichtigen Geschäft, das die stete Gegenwart und Aufsicht allhier nothwendig erheischt,absolut erforderlich ist, und ohne den auf einer oder der andern Seite IVachtheil entstehen musste.

Die Commission sah sich daher genöthigt, einen andern als Techniker geübten Mann dazu zu erwählen,und bestimmte hiezu, nach vorher von Seiner Königlichen Hoheit dem Grossherzog eingeholter aller-höchster Genehmigung den Herrn Hauptmann Arnold, von welchem sie erwarten darf, dass er dasder Commission von beiden Kammern vorgezeigte Maas ihrer Befugnisse nicht nur nicht überschreiten,vielmehr Ersparnisse da eintreten lassen werde, wo solche, unbeschadet der vorgeschriebenen Befugnisseim Baum, Statt finden könnenBücksichten, welche die Commission durchaus nicht aus dem Augeverlieren kann, ohne sich den Tadel und Vorwurf ihrer hohen Commiltenten auszusetzen.

Indem die Commission hievon Herrn Oberbaudirector Weinbrenner in Kenntniss zu setzen nichtermangelt, hegt sie mit Becht das Vertrauen, dass dieselben entfernt von jeder Missdeutung dieserAnordnung Ihren Beifäll nicht, versagen werden.