1102 Vicarius Urbis Romae.
Zygostates.
Statthalter, die zu seiner Diö'cese gehören, d. Ii. sowohl Ober-bekörde als Appellationsinstanz. — Dieser Begriff der Stellver-tretung' der Vicarii, obwohl sie als selbsfständige obere Statt-halter eben so fungiren, wie jeder andere ordentliche Staatsbe-amte, der auch offenbar ihrem Namen zum Grunde liegt, findetsich auch bei den übrigen Vicarii genannten Beamten. 2- Vi-carii Praesidum. Solche zu haben, verbietet Justinian 699 )-aus der bezüglichen Novelle ersieht man, dass dies als einMissbrauch eingerissen war, wenn die Praesides dergleichen inden Städten ihres Bezirkes einsetzten. Es scheint, dass sie dazuHonorati aus den Städten zu nehmen pflegten, indem als sol-che Vicarii, Spectabiles, Clarissimi und andere Praesides ge-nannt werden. — 3. Es kommen endlich Vicarii als Milifä'r-chefs vor, und zwar unter dem Tribun im Range 70 ») sodass sie etwa als Adjutanten, Lieutenants, betrachtet werdenkönnen. Ferner werden sie in folgender Reihe aufgeführt:Magistri militum, Duces, Vicarii 7 ° l ). Auch bei diesen kön-nen sie nur dieselbe Stelle versehen haben, so dass sich alsoder Rang nach dem des Chefs richtet, gerade wie bei den heu-tigen Adjutanten.
Vicarius Urbis Romae ist nach Brissonins soviel alsVicarius Jtaliae, also einer der ersfgcdaclitcii Vicarii, da unterihm alle Praesides und Correc/ores Italiae stehen. Allein erist von letzterm wohl zu unterscheiden 702 ) indem unter demV. Romae nur zehn Provinzen standen, unter den V. Ita-liae aber die übrigen. Nach Cassiodorns hatte er vor denübrigen Vicarii den Vorrang 701 ).
z.
Zygostales, s. Ponderator.
G99) Xonella XVI T. Cap. 10.CXXXIV. Cap. 1.
700) C. vlt. de jttogat. mtl. ann.Jtiritdict. omn. juii.
701) Ci 9. de Cursu puhlico.70'.') Walter a. a. U. S. 384»703) C; u t h e r. /. /. /. 38.
vgl. CXXVUI. Cap. 20. mklc. 1. de Commentar. c. 3. de