1094
Scrinium.
betrachtet werden 640 ), obwohl sie den allgemeinen NamenScriniarii erhalten. Viertens, diese Corporation einer An-zahl Beamten zu derselben Geschäffsabtheilung wird häufig-eben sowold Schola als Scrinium genannt, wie bei den fol-genden Scriniis ausdrücklich jedesmal bemerkt werden wird.Fünftens endlich können die Scrinia einzelner Unterbeamtenin dem Officio des Praefecti Praetorio sowohl, als die dernach den nächstfolgenden dos Comes Sacrarum Largitionumnur als organisirte Subalternen zu deren speciellem Dienstbetrachtet werden.
Die Scrinia Sacrarum Largitionum sind 681 ) folgende.Sorinium ab argento. Argentum heisst hier alles Silber, tarnfactum quam infeetüm, mit Ausschlug« des geprägten Geldes.Nach Pancirolns 652 ) ist das Scrinium ab argento mit derAufsicht über alles kaiserliche Silberzeug, dessen Gebrauch,Ankauf und Verkauf, worüber genaue Rechnung geführt ward,beauftragt gewesen.
Scrinium a peeuniis. Nach Pancirolns 653 ) hat die-ses Scrinium eine Controle und genaue Berechnung über diein den Münzen geprägten Gelder und die dazu gelieferten Erzegeführt. An der Stelle, wo dieses Scrinii im JustinianeischcnCodex Erwähnung geschieht, sind als dazu gehörige Personendie Argentarii, Comitatenses und Barbaricarii genannt. Dieersteren (s. d.) dürften wohl als Silberschmiede zu verstehensein, gleich den Aurifices bei dem Scrinium aureae massae.Barbaricarii sind nach Donatus 854 ) Vergolder, oder eigent-lich diejenigen Künstler, welche goldene Verzierungen jederArt an silbernen Gefässen anbringen, wohin auch Vergoldunggehört. Es wird auch ein Scrinium derselben erwähnt 6 s s ),und zwar in einem ziemlich dunkeln Zusammenhang, es müsstedenn dies Scrinium die Veranlassung zu der dort enthaltenenConstitution gewesen sein. Vielleicht war es eine Schola, diezn dem Fabricenses gehörte, welche unter dem MagisterVfficiorum stand.
Scrinium a miliarensibus. Nach Suidas ist Miliaren-sis eine Moneta argentea valens deeimam jiartem aurei.Nach C cd remis bei Pancirolus 6S6 ) soll sich das Ver-'hältniss anders gestellt haben. Da nun diese als eine gerin-.
650) C. 8- de Numerariü etc. v
65l5 Nach c. 7. de Palalinü Sacrar. Larg.
652) /. /. Cap. 83. Dessen Commentar ist überhaupt hier vorzüg-lich benutzt.653; /. /. Cap. 85.
654) Zum XI. Buch der Aeneis.
655) C. 1. de Privilegiis »cholarum.
656) l I. Cap. 84.
\