Schola //gentium in rebus.
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nach dem Primicerius , dem Chef, mit dem sogenannten Se-cundicerius anhoben, aber über dem Quartocerius keinenbesondern Titel in dieser Rücksicht erhalten. Schon imfer dernArtikel Fritnicerius ist über das Verhältniss dieser Titel zuandern für dieselben Personen gesprochen worden, und dassdieselben nur auf das Avancement bezüglich seien. — Die ein-zelnen im Codex vorkommenden Scholae sind nach alphabeti-scher Folge diese :
Schola Agenthim in rebus. Diese darf nächst den No-tarien als eine der höchsten am Hang betrachtet werden; siestand unmiltelbar unter dem Magister officiorum, und wurde.zu Ministcrial- und ausserordentlichen Angelegenheiten, mei-stens aber und beinahe so, dass man es als ausschliesslich be-trachten könnte, zu auswärtigen Geschäften jn den Provinzengebraucht"**), und zwar theils in einzelnen Fällen, tlieilsauf bestimmte Zeit und in bestimmten Zweigen; il,lc " erhaltensie dann zuweilen besondere Titel, z. B. Curiosi (s. d.). Sie■waren Palalini, gehörten zum Comitatus des Kaiseis, wur-den aber häufig in die Officia anderer hoher Staatsbeamtencommandirt und committirt, und erhielten oft den Principalusderselben. Ihre Anzahl war fostbeslimmt, und in einer Ma-tricula verzeichnet. Ihr Ptineeps hatte Clarissimalsrang ss s );ganz falsch aber 5 " 9 ) eignet Gutherius s9 °) jedem Gradeder Agent.es einen Princeps zu. Zu diesem Principalus fandein reg'iilairos Avancement aus den folgenden Graden Statt:Ducenarii, dieser sind an der Zahl achlundvierzig .*'f)5 Cen-tenarii (s. Ducenarius) , an der Zahl zweihundert; Biarchi,an der Zahl zweihiindertimdluurzi^; Circilores , an der Zahldreihundert; Equites an der Zahl vierhundert. Die übrigenhiessen Tirones, und ihre Zahl war wahrscheinlich unbe-stimmt. Die Privilegien und Gehalte waren mannigfach, abergewiss nach den Graden verschieden. Ob die letztern verschie-dene Geschäfte gehabt haben, ist unbekannt, aber unwahrschein-lich, da die Abstufungen wohl nur persönliche Vorzüge be-troffen haben. Im Allgemeinen bestanden jene in der Besor-ii'uii"' von Geschäften im unmittelbaren Dienste des Kaisers,Ueberbriiigung von Befehlen in die Provinzen, Ausrichtungderselben, Beaufsichtigung der Staatspögt, Boriehtserslattungen,oft über die Stimmung und politischen Bewegungen der Uuter-thanen, Controle der Steuern, deren Einziehung und Versen-dung an die Centralcassen «. s. w. Den Biarchi lag insbe-
587) 8. Pancii-ol. I l. Cap. 05.
588) C. 3. de, I'rindpib. Agent, m rebus.
589) Vgl. Go thofred. /. /. ad VI. 27. 8. u.
590) l. I. III. WH.
591) C. 3. dt jgentihii in rebus.
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