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7 (1833)
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1083
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Schola.

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heutigen Sinne des Worts) des Kaisers in Gnadensschen ge-wesen seien (wornach jene Aehnlichkeit am Ende blos auf dengleichen Rang hinausläuft), -was auch die Quellen ziemlichWar bestätigen* 81 ). Ihrer waren acht; ihr Bericht heisstllelatio; sie hatten Adjutores und wurden nach vollendeterDienstzeit Comites Consisloriani. — Pancirolus S82 ) trenntJlegerendarii von den lieferendarii — welche Andere (Bris-s on ins) wohl mit Recht nur für eine verwechselte Schreib-art halten — und nimmt jene für die Scriniarii in den OfficiisMagistri Militum, ohne eine Quelle anzugeben, oder dass era libeüis des Praefecti Praetorio gewesen sei. Eine ganzandere Erklärung von den Megerendarii giebt Guthe-rius s81 ); ihm zufolge hätten sie den Cursum publicum be-sorgt (rcgebanl); die einzige Quelle hierfür, die er anführt,ist die Glosse zu den Basiliken, doch findet sich dasselbe beiLydus 5S4 ) bestätigt. Allein es v/erden so viel Beamte alsmit dem Cursus publicus beschäftigt genannt * dass gerade dasnoch fehlt, um die Frage, zu deren Beantwortung die Nach-richten schon so dürftig sind, ganz zu verwirren.

s.

Schola. Ursprünglich hiessen so s8s ), die Cohortes mi-litum pro palatio excubantes, woil sie Scholas, d. h. Caser-iten, vor dem Palast bewohnten. Die Nachahmung der militai-rischen Einrichtung bei den Cohortibus der Statthalter und denOfficiis der Staatsbeamten führte wahrscheinlich auch den Na-men Scholäe für andere, eigentliche Civil- oder Hofbeamtenherbei, die ein zusammengehöriges Corps bildeten. Die« Scho-läe kann man, wie schon unter Ducenarii gezeigt worden, indrei Classen (heilen: 1) die mi litai ri sehen, wohin dieavium Scholae der kaiserlichen Garden, einschliesslich derProteclores und Domestici gehören. 2) Die kaiserlichen,woiiin die Notarii Agentes in rebus und die Silentiarii gehö-ren welche unter dem Magister ojßciorum standen. 3) Dienichtkaiserliohen, welche, oder einzelne Mitglieder, beiden Departements der Praefecti Praetorio und in deren Offi-ciis angestellt sind. — Jede Schola hat ihren Vorgesetzten,und in derselben mehrere Rangabstufungen. Mit grosser Wahr-

581) S. Novella X. CXUI. und besonders CXXIV. Cap. 4.

68;) /.' /. Cap. 42.583) 7. /. //. p. 4V I.

58j) S. Wa'Mifii' Index nd Ammian. ÜtarcclUn. nach Suidas,li o c'h in e r de Scholi» Ilvmanor. in Elevt. jur. civ. L 27 tqq.